c a r e t i s  GmbH

Unsere AGB 

 

  

Allgemeine Maklergeschäftsbedingungen der caretis GmbH 

 

1. Angaben

Unseren Angaben liegen die uns erteilen Auskünfte zugrunde. Sie sind unverbindlich, insbesondere bleiben Zwi­schen­verkauf, -verpach- tung und -vermietung vor­be­halten. Unsere Anga­ben sind vom Empfänger (nachfolgend „Kunde“) stets vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer vor­he­ri­gen schrift­lichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Bei Ver­stößen schuldet der Kunde eine Provision in die unten genannte Höhe, sofern aufgrund des Verstoßes ein Vertrag mit dem Dritten zustande kommt.

  

2. Vorkenntnis

Ist dem Kunden die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er uns dies unver­züglich schriftlich, möglichst unter Nennung der Quelle und des Datums der Kenntniserlangung, mitzuteilen.

  

3. Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag be­züg­lich des von uns benannten Vertragsobjektes (nachfolgend „Hauptvertrag“) zustande kommt. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Haupt­ver­­trag erst nach Auslaufen oder Beendigung unseres Maklerauftrages oder zu anderen als den von uns angebotenen Beding­ungen abgeschlossen oder kommt er über ein an­ders Vertragsobjekt des von uns nach­ge­wiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisions­an­spruch nicht, sofern der Hauptvertrag mit unserem Angebot im Wesentlichen wirtschaftlich identisch ist. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Kunde anstatt des Objektes ganz oder teilweise die Geschäftsanteile der Besitzgesellschaft erwirbt. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Maklerprovision auch dann verpflichtet, wenn er das ihm zum Kauf angebotene Objekt mietet/ pachtet oder das zur Miete/Pacht angebotene Objekt erwirbt. Der Provisions­an­spruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Hauptvertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Aus­lösung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, so­fern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden oder in der Person einer Partei liegenden Gründen ausge­übt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Kunden können wir Schadenersatz gegenüber dem Kun­den verlangen, wenn die Anfechtung nicht auf arglistiger Täuschung oder Drohung der anderen Vertragspartei beruht.

  

4. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamt­schuld­nerisch für die Provision. Im Falle des Verzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zen­tralbank zu zahlen.


5. Provisionssätze

Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze werden vereinbart:

 

a) Bei An- und Verkauf von Unternehmen, Unternehmensanteilen sowie -Beteiligungen 4,0 % des Vertragswertes.

b) Bei An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken 4,0 % des Vertragswertes.

c) Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten 4,0 % auf die Summe der vereinbarten Erbpacht be­zogen auf die gesamte Laufzeit    des Erbpachtvertrages.

d) Bei Vorkaufsrechten 1,0 % des Grundstückswertes.

e) Bei Dauerwohnrechten das 3-fache und bei Dauernutzungsrechten das 4-fache des monatlichen Entgelts.

f) Bei sonstigen grundstücksgleichen Rechten 4,0 % des Vertragswertes.

g) Bei Vermietung, Verpachtung und Leasing gewerblicher Flächen:

    I) Verträge mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren Dauer 3,0 Monatsmieten.

   II) Verträge mit einer Laufzeit über 5 Jahren Dauer 4,0 % der Zehnjahresmietsumme.

  III) Erhält der Kunde Vormietrechte, Anmietrechte oder An- bzw. Vorkaufsrechte, weitere 0,5 Monatsmieten je Recht.

h) Bei Vermietung von Wohnraum 3,0 Monatsmieten.

i)  Bei Lieferanten-, Lizenz-, Kooperations-, Darlehensverträgen und anderen Verträgen zur Aufbaufinanzierung, Verträgen über Abstandszahlungen sowie sonstigen schuldrechtlichen Vereinbarungen über 3,0 % des Vertrages.

 

Zu den Provisionssätzen kommt die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzu. Abweichende Provisions­sätze können verein­bart werden; die genaue Höhe ist jeweils unserem Angebot bzw. Exposé zu entnehmen.


6. Folgegeschäft

Die Provisionszahlungspflicht besteht auch für jedes Folgegeschäft zwischen dem Verkäufer / Vermieter / Verpächter und dem Käufer / Mieter, das die Parteien innerhalb von 15 Jahren nach dem Datum des Abschlusses eines von der caretis nach­gewiese­nen oder vermittel- ten Erstgeschäfts ab­schließ­en. Unerheblich ist, ob das Folgegeschäft über die caretis zustande kommt. Die Höhe der Provision für alle Folgegeschäfte beträgt 100% der nach den üblichen Regel­ungen zu berechnenden Provision. Der Kunde verpflichtet sich, caretis unaufgefordert über den Abschluss von Folge­geschäf­ten zu unter­richten und auf erstes Anfordern umfassende Auskunft über etwaige Folgegeschäfte zu erteilen.

 

7. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, soweit nichts anders aus­drücklich vereinbart ist.

 

8. Vertragsverhandlungen und -abschluss

Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/ oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der Partei aufgenommen werden, ist auf un­sere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Haupt­ver­trages. Der Termin ist uns recht- zeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des Hauptver­trages und aller sich darauf beziehenden Neben- abreden. Ist dem Kunden bei Abschluss des Hauptvertrages bekannt, dass zugunsten eines Dritten ein Verkaufs- oder Vor­miet­recht besteht, wird er dafür sorgen, dass im Hauptvertrag eine Klausel aufgenommen wird, wonach der Käufer bzw. Mieter die ver­ein­bar­te Provision zu zahlen hat und wir insoweit ausdrücklich einen eigenen Anspruch erhalten. Dies gilt nicht für gesetzliche Vor­kaufs­rechte der Gemeinden.

  

9. Beendigung des Auftrages

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Kunde verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu ver­ständigen.

 

10. Haftungsausschluss / Schadenersatz

Alle Angebote sind für uns unverbindlich und freibleibend. Für die Richtigkeit und die Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen, weil sie auf den von unseren Auftraggebern erteilten Auskünften beruhen. Bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischen- verwertung ausdrücklich vorbehalten. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen. Bei Vertragsschluss mit einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist die Haftung auf vertragstypische und vorher­sehbare Schäden begrenzt, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und soweit diese nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch 5 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages. Hierbei kommt es nicht auf die Kenntnis des Anspruchsinhabers an, sondern auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Anspruchs­entstehung.

  

11. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle des rechtswirksamen Teils treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Vollkaufleute, soweit zulässig, Köln.

 

 Stand: August 2017

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