Unsere AGB
Allgemeine Maklergeschäftsbedingungen der caretis GmbH
1. Angaben
Unseren Angaben liegen die uns erteilen Auskünfte zugrunde. Sie sind unverbindlich, insbesondere bleiben Zwischenverkauf, -verpach- tung und -vermietung vorbehalten. Unsere Angaben sind vom Empfänger (nachfolgend „Kunde“) stets vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Bei Verstößen schuldet der Kunde eine Provision in die unten genannte Höhe, sofern aufgrund des Verstoßes ein Vertrag mit dem Dritten zustande kommt.
2. Vorkenntnis
Ist dem Kunden die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich schriftlich, möglichst unter Nennung der Quelle und des Datums der Kenntniserlangung, mitzuteilen.
3. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Vertragsobjektes (nachfolgend „Hauptvertrag“) zustande kommt. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Hauptvertrag erst nach Auslaufen oder Beendigung unseres Maklerauftrages oder zu anderen als den von uns angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anders Vertragsobjekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern der Hauptvertrag mit unserem Angebot im Wesentlichen wirtschaftlich identisch ist. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Kunde anstatt des Objektes ganz oder teilweise die Geschäftsanteile der Besitzgesellschaft erwirbt. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Maklerprovision auch dann verpflichtet, wenn er das ihm zum Kauf angebotene Objekt mietet/ pachtet oder das zur Miete/Pacht angebotene Objekt erwirbt. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Hauptvertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Auslösung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden oder in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Kunden können wir Schadenersatz gegenüber dem Kunden verlangen, wenn die Anfechtung nicht auf arglistiger Täuschung oder Drohung der anderen Vertragspartei beruht.
4. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die Provision. Im Falle des Verzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.
5. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze werden vereinbart:
a) Bei An- und Verkauf von Unternehmen, Unternehmensanteilen sowie -Beteiligungen 4,0 % des Vertragswertes.
b) Bei An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken 4,0 % des Vertragswertes.
c) Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten 4,0 % auf die Summe der vereinbarten Erbpacht bezogen auf die gesamte Laufzeit des Erbpachtvertrages.
d) Bei Vorkaufsrechten 1,0 % des Grundstückswertes.
e) Bei Dauerwohnrechten das 3-fache und bei Dauernutzungsrechten das 4-fache des monatlichen Entgelts.
f) Bei sonstigen grundstücksgleichen Rechten 4,0 % des Vertragswertes.
g) Bei Vermietung, Verpachtung und Leasing gewerblicher Flächen:
I) Verträge mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren Dauer 3,0 Monatsmieten.
II) Verträge mit einer Laufzeit über 5 Jahren Dauer 4,0 % der Zehnjahresmietsumme.
III) Erhält der Kunde Vormietrechte, Anmietrechte oder An- bzw. Vorkaufsrechte, weitere 0,5 Monatsmieten je Recht.
h) Bei Vermietung von Wohnraum 3,0 Monatsmieten.
i) Bei Lieferanten-, Lizenz-, Kooperations-, Darlehensverträgen und anderen Verträgen zur Aufbaufinanzierung, Verträgen über Abstandszahlungen sowie sonstigen schuldrechtlichen Vereinbarungen über 3,0 % des Vertrages.
Zu den Provisionssätzen kommt die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzu. Abweichende Provisionssätze können vereinbart werden; die genaue Höhe ist jeweils unserem Angebot bzw. Exposé zu entnehmen.
6. Folgegeschäft
Die Provisionszahlungspflicht besteht auch für jedes Folgegeschäft zwischen dem Verkäufer / Vermieter / Verpächter und dem Käufer / Mieter, das die Parteien innerhalb von 15 Jahren nach dem Datum des Abschlusses eines von der caretis nachgewiesenen oder vermittel- ten Erstgeschäfts abschließen. Unerheblich ist, ob das Folgegeschäft über die caretis zustande kommt. Die Höhe der Provision für alle Folgegeschäfte beträgt 100% der nach den üblichen Regelungen zu berechnenden Provision. Der Kunde verpflichtet sich, caretis unaufgefordert über den Abschluss von Folgegeschäften zu unterrichten und auf erstes Anfordern umfassende Auskunft über etwaige Folgegeschäfte zu erteilen.
7. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, soweit nichts anders ausdrücklich vereinbart ist.
8. Vertragsverhandlungen und -abschluss
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/ oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Hauptvertrages. Der Termin ist uns recht- zeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des Hauptvertrages und aller sich darauf beziehenden Neben- abreden. Ist dem Kunden bei Abschluss des Hauptvertrages bekannt, dass zugunsten eines Dritten ein Verkaufs- oder Vormietrecht besteht, wird er dafür sorgen, dass im Hauptvertrag eine Klausel aufgenommen wird, wonach der Käufer bzw. Mieter die vereinbarte Provision zu zahlen hat und wir insoweit ausdrücklich einen eigenen Anspruch erhalten. Dies gilt nicht für gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinden.
9. Beendigung des Auftrages
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Kunde verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.
10. Haftungsausschluss / Schadenersatz
Alle Angebote sind für uns unverbindlich und freibleibend. Für die Richtigkeit und die Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen, weil sie auf den von unseren Auftraggebern erteilten Auskünften beruhen. Bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischen- verwertung ausdrücklich vorbehalten. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen. Bei Vertragsschluss mit einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und soweit diese nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch 5 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages. Hierbei kommt es nicht auf die Kenntnis des Anspruchsinhabers an, sondern auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Anspruchsentstehung.
11. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle des rechtswirksamen Teils treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Vollkaufleute, soweit zulässig, Köln.
Stand: August 2017